Energetische Sanierung im Mehrfamilienhaus

Was gilt für Wohn- und Geschäftshäuser, die unter Denkmalschutz stehen?
 

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Welche Besonderheiten gibt es bei der Sanierung von denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshäusern?

Die Zahl denkmalgeschützter Gebäude in Deutschland wird auf rund 850.000 geschätzt. Diese Altbauten können mit einigen Vorteilen aufwarten: Sie liegen meist nah am Zentrum mit einer gewachsenen Infrastruktur und verfügen oftmals über besser und großzügiger geschnittene Wohnungen als viele Neubauten. Einen Nachteil bringen denkmalgeschützte Gebäude allerdings auch mit sich: Oft ist eine grundlegende Sanierung nötig.

Worin besteht der Unterschied zur Dämmung im Neubau?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt grundsätzlich auch für Baudenkmale. Die Vorgaben unterscheiden sich jedoch zum Teil deutlich von denen, die für Neubauten gelten. Falls die Anforderungen des GEG die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals unerwünscht beeinträchtigen, greifen Ausnahmeregelungen. Unverhältnismäßig hohe Baukosten können ebenfalls zu einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Vorgaben des GEG führen. 

Sämtliche Maßnahmen, die das Erscheinungsbild und die Substanz des Mehrfamilienhauses verändern, müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Das heißt zum Beispiel, dass für neue Fenster oder auch für einen neuen Fassadenanstrich zuvor die Genehmigungen eingeholt werden müssen.

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Innendämmung statt Außendämmung im Denkmal

Gut zu wissen ist darüber hinaus, dass bei denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern die Außenfassade nur in Ausnahmefällen verändert werden darf. Darum ist in diesem Fall fast immer eine Innendämmung erforderlich. Ihre fachgerechte Erstellung ist jedoch deutlich aufwendiger als die einer Außendämmung.

Bevor sie Dienstleister*innen mit Arbeiten am denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus beauftragen, sollten die Eigentümer*innen erfragen, ob Erfahrung mit der Denkmalsanierung vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, sollte ein anderes Angebot eingeholt werden.

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