Eines der wichtigsten Dokumente beim Verkauf eines Hauses ist ein aktueller Energieausweis, der Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie gibt. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 ist ein solcher Ausweis beim Verkauf eines Hauses Pflicht. In den folgenden Abschnitten werden die häufigsten Fragen zum Energieausweis beantwortet. Weitere Informationen zum Thema Energieeffizienz finden Sie in unserem Leitfaden für energieeffizientes Sanieren.
m Herbst 2020 hat die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das die Details des Energieausweises verändert. So müssen Energieausweise ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2021 neben den energetischen Daten erstmals auch die CO₂-Verbrauchswerte einer Immobilie enthalten. Die Schlüsselfaktoren für die Berücksichtigung der Energieeffizienz bleiben jedoch dieselben. Darüber hinaus müssen die Eigentümer nach der neuen Verordnung den Anbietern von Energieausweisen zunehmend genaue Daten zur Verfügung stellen. Die Aussteller wiederum sind gesetzlich verpflichtet, die Richtigkeit der ihnen zur Verfügung gestellten Daten zu überprüfen. Eine weitere neue Anforderung, die am 1. Mai in Kraft tritt, ist, dass neben Verkäufern und Vermietern auch Immobilienmakler ihre Identität angeben müssen.
Eine Immobilienanzeige muss nach dem einschlägigen Abschnitt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 87 Absatz 1 folgende Pflichtangaben enthalten:
Die CO₂-Emissionen (auch Treibhausgasemissionen genannt) werden nicht explizit angegeben. Lediglich der Wert des Endenergiebedarfs, der auf den Angaben im Energieausweis beruht, muss in der Immobilienanzeige/im Exposé angegeben werden. Insofern müssen die Exposés nicht nachträglich oder in Zukunft mit CO₂-Emissionsdaten ergänzt werden. Die CO₂-Emissionen werden im Verbrauchsausweis nicht berechnet, was eine Besonderheit darstellt. Der Immobilienmakler ist nicht verpflichtet, Berechnungen vorzunehmen oder die CO₂-Emissionen in die Anzeige aufzunehmen. Natürlich können die CO₂-Emissionen trotzdem in der Anzeige angegeben werden, dies ist jedoch freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Der Name ist Programm: Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie enthält. Er hilft potenziellen Mietern oder Käufern, die zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie zu ermitteln. Beim Energieausweis wird zwischen dem sogenannten Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Sie unterscheiden sich vor allem in der Art und Weise, wie die Daten über die Energieeffizienz des Gebäudes erfasst werden. Es ist daher schwierig, einen Bedarfsausweis mit einem Verbrauchsausweis zu vergleichen. Unabhängig davon geben beide Energieausweise Auskunft über den Hauptenergiebedarf (Primärenergieverbrauch beim Verbrauchsausweis) und den Endenergiebedarf (Energieverbrauchskennwert) und sind daher für den Verkauf einer Wohnung erforderlich. Was die einzelnen Werte genau bedeuten, erfahren Sie in den Erläuterungen zu den verschiedenen Ausweisarten.
Der Energieausweis ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere beim Verkauf eines Hauses: Seit 2009 ist es gesetzlich vorgeschrieben, potenziellen Käufern den Ausweis unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Seit 2014 ist es zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass der Energieausweis im Exposé der Immobilie enthalten sein muss. Fehlt der Ausweis, können dem Immobilienverkäufer erhebliche Gebühren drohen. Das vorsätzliche oder fahrlässige Weglassen des Energieausweises kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Daher wird Verkäufern dringend empfohlen, den Energieausweis für den Verkauf des Hauses frühzeitig vorzulegen.
Beim Energieausweis wird, wie bereits erwähnt, zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Ob der eine oder der andere Energieausweis für eine Immobilie infrage kommt, hängt von verschiedenen strukturellen Überlegungen ab. Außerdem unterscheiden sich die Ausweise hinsichtlich der Kosten, die mit ihrer Erstellung verbunden sind. Im Folgenden haben wir daher die wichtigsten Unterschiede für Sie zusammengefasst.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie. Bei Mehrfamilienhäusern wird ein Durchschnittswert aus den Energieverbräuchen der einzelnen Wohneinheiten gebildet. Der Primärenergieverbrauch des Ausweises gibt an, wie viel Energie benötigt wird, um eine bestimmte Menge an Heizenergie im Haus zu erreichen. Dabei werden auch die Kohlendioxidemissionen des Energieträgers (z.B. Solarenergie oder Holzpellets) berücksichtigt. Daraus ergibt sich der Primärenergieverbrauch.
Der Energieverbrauchswert wiederum stellt den Dreijahresdurchschnitt des tatsächlichen Verbrauchs dar. Daraus lassen sich Aussagen über die Energiekosten der Immobilie in diesem Zeitraum treffen.
Der Verbrauchsausweis ist die kostengünstigere Variante des Energieausweises für den Verkauf eines Hauses, da diese Daten relativ schnell und kostengünstig beschafft werden können. Bestehende Wohngebäude, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen und Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten können den Verbrauchsausweis im Immobilienexposé verwenden.
Der Bedarfsausweis beschreibt den theoretischen Energiebedarf eines Wohngebäudes und wird in einem aufwendigeren Verfahren als der Verbrauchsausweis ermittelt. Dazu wird die gesamte Immobilie auf ihre Energieeffizienz hin untersucht, wobei Aspekte wie die Außendämmung, energiesparende Fenster und die Qualität der Heizungsanlage berücksichtigt werden. Der Bedarfsausweis gilt für Neubauten und Gebäude, die die Kriterien der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen. Wie der Verbrauchsausweis enthält der Bedarfsausweis Informationen über den Hauptenergiebedarf, der die Umweltbilanz der Immobilie darstellt. Er gibt auch Auskunft darüber, wie viel Energie Sie am Ende des Tages benötigen werden. Dieser Wert wird anhand der oben genannten Elemente, wie Isolierung und Wärmeschutzverglasung, berechnet. Der Bedarfsausweis ist die teurere Form des Energieausweises für den Verkauf eines Hauses, da ein technischer Bericht erstellt werden muss. Der Bedarfsausweis ist informativer als der Verbrauchsausweis, da er mehr Energieparameter berücksichtigt.
Bevor das Haus verkauft wird, muss der Energieausweis in das Exposé aufgenommen werden. Das bedeutet, dass der Verkäufer in der Regel für die Kosten verantwortlich ist. Im Gegensatz zu Verkäufern, die den Energieausweis oft nur einmal während des Verkaufsprozesses benötigen, müssen Vermieter den Energieausweis in regelmäßigen Abständen bei einem Mieterwechsel erneuern. Dies muss jedoch nur alle 10 Jahre geschehen, da der Energieausweis für eine Immobilie nur 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig ist.
Aksu Immobilien legt fest, wer befugt ist, einen Energieausweis im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnung auszustellen. Folgende Personen sind zur Ausstellung berechtigt:
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, zeigt Ihnen die folgende Übersicht, welche Form des Energieausweises für Sie am besten geeignet ist:
Verbrauchsausweis
Gültig für:
Bestehende Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohneinheiten.
Vorteile:
Nachteile:
Bedarfsausweis
Gültig bei:
Vorteile:
Nachteile:
Der Energieausweis, ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, ist für den Verkauf eines Hauses ebenso entscheidend wie die richtige Vermarktung. Unsere Profis von Aksu unterstützen Sie dabei gerne und machen den Verkauf Ihres Hauses dank exzellenter Marktkenntnisse und exklusiver Verkaufsmöglichkeiten zu einem Erfolg. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.