Hausverkauf Vertrag – das sollten Sie beachten

Der Hauskaufvertrag ist notwendig, um den Eigentumswechsel an einer Immobilie zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Käufer und Verkäufer wahrscheinlich viele Fragen zu einem solchen Vertrag haben. Schließlich verkaufen nur wenige Menschen ihre Häuser regelmäßig. Umso wichtiger ist es, dass der Hauskaufvertrag sorgfältig und für alle Beteiligten verständlich formuliert wird. Deshalb beantworten wir im Folgenden Fragen zum Kaufvertrag für eine Immobilie:

Der zugrundeliegende Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, damit ein Hauskauf rechtsverbindlich ist. Daher wird der Begriff Notarvertrag oft als Oberbegriff verwendet. Wie der zuständige Immobilienmakler fungiert der Notar, der den Hauskaufvertrag entwirft, als neutraler Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Er stellt sicher, dass der Vertrag gültig ist und dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer an ihre jeweiligen Rechte und Pflichten gebunden sind. Es gelten die folgenden Regeln: Es ist illegal, ein Haus ohne die Anwesenheit eines Notars zu verkaufen.

Wenn ein Vertrag über den Verkauf eines Hauses unterzeichnet wird, ist er nicht nur für den Käufer und den Verkäufer zugänglich. Der Notar wird zunächst einen Vorvertrag aufsetzen, der beiden Parteien vorab zur Verfügung gestellt wird. Für die Erstellung eines solchen Dokuments benötigt der Notar die folgenden Informationen über die Vertragsbedingungen: Der Kaufpreis, der Übergabetermin und die Zahlungsfrist sind Beispiele. Außerdem besorgt der Notar alle Grundstückspapiere, die für die Abfassung des Kaufvertrags erforderlich sind. Für die rechtzeitige Bereitstellung dieser Informationen ist der Immobilienmakler verantwortlich. Der Gesetzentwurf sieht eine zweiwöchige Frist vor der Unterzeichnung vor, damit Käufer und Verkäufer den Inhalt des Hauskaufvertrages vorab besprechen können. Wenn die Vertragsparteien zwei Wochen vor der Unterzeichnung keinen Vorvertrag erhalten haben, müssen die Gründe dafür im Protokoll festgehalten werden. Diese Bestimmung dient dem Schutz von Käufern und Verkäufern, die sich im Immobiliengeschäft nicht auskennen. Der Vorvertrag kann während des Notartermins unterzeichnet werden, wenn er den ausgehandelten Bedingungen entspricht.

Standardisierte Formulierungen machen oft einen großen Teil eines Immobilienvertrags aus. Hinzu kommen die ausgehandelten Vereinbarungen und die einzelnen Eigenschaften der Immobilie. Die folgenden Angaben müssen gemacht werden:

Name und Anschrift: Die Kontaktdaten der beteiligten Vertragsparteien gehören selbstverständlich in den Hauskaufvertrag.

Kaufgegenstand: Dieser Teil enthält Informationen über das Grundstück, wie die Größe des Gebäudes, die Nutzungsrechte und eventuelle Hypotheken. Diese Informationen sind im Grundbuch zu finden.

Ausstattung und Einrichtung: Hat die Immobilie einen Wintergarten? Oder gibt es einen Swimmingpool? Sind die Möbel beim Verkauf der Immobilie inbegriffen? Diese und andere Informationen finden Sie in diesem Abschnitt des Kaufvertrags.

Zustand der Immobilie: Der bauliche Zustand der Immobilie wird hier aufgeführt. Dies ist besonders wichtig, um eventuelle Mängel im Vertrag zu dokumentieren.

Gewährleistungspflicht: Der Verkäufer garantiert in diesem Abschnitt, dass er keine Kenntnis von versteckten oder sichtbaren Mängeln der Immobilie hat und übernimmt keine Haftung für später entdeckte Mängel.

Aufteilung der Nebenkosten: In diesem Teil des Kaufvertrags wird festgelegt, wie Käufer und Verkäufer die mit dem Verkauf des Hauses verbundenen Nebenkosten aufteilen. Die Maklerprovision, Notar- und Grundbuchgebühren sind Beispiele für Nebenkosten.

Finanzen: In diesem Teil des Vertrages werden der Kaufpreis, das Zahlungsdatum und die Zahlungsmodalitäten geregelt.

Übergabetermin: Hier wird festgelegt, wann die Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer übertragen wird. In den meisten Fällen wird zu diesem Termin auch der Immobilienmakler anwesend sein.

Vorbereitung des Kaufvertrags:

  • Aushandeln des Verkaufspreises
  • Käufer und Verkäufer einigen sich auf die Vertragsbedingungen.
  • Dem Notar vorzulegende Dokumente

Abschluss des Kaufvertrags

  • Der Notar liest beiden Parteien den Kaufvertrag vor und klärt ggf. den Inhalt.
  • Der Käufer und der Verkäufer unterzeichnen den Vertrag.

Nach der Unterzeichnung

  • Vorbereitung der Grundstücksübertragung
  • Der Notar meldet dem Finanzamt das Geschäft und leitet die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ein.

Haben Sie noch Fragen zum Kaufvertrag für ein Haus? Unsere kompetenten Immobilienmakler beraten Sie gerne und sorgen für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!