Welche Kosten fallen beim Hausverkauf an?

Beim Verkauf eines Hauses fallen in der Regel sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer Kosten an. Mit ein paar Methoden lassen sich die Kosten jedoch in Grenzen halten. Viele Tausend Euro lassen sich einsparen, wenn man zum Beispiel Steuervorteile in Betracht zieht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten bei einem Hausverkauf anfallen und wie Sie Ihr Haus zu einem möglichst niedrigen Preis verkaufen können:

Welche Kosten mit dem Verkauf eines Hauses verbunden sind und wie hoch diese sind, ist von Immobilie zu Immobilie unterschiedlich. Der bauliche Zustand der Immobilie, die Schuldenlast, die Eigentumsverhältnisse und der Zeitpunkt des Verkaufs sind wichtige Faktoren. Der Verkäufer muss nicht unbedingt alle mit dem Verkauf des Hauses verbundenen Nebenkosten tragen. Das Maklerhonorar wird in der Regel zu gleichen Teilen geteilt, während die Notargebühren in der Regel vom Käufer getragen werden. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen daher, welche Kosten beim Verkauf einer Immobilie anfallen und ob sie vom Käufer oder vom Verkäufer getragen werden müssen.

Die Kosten für den Verkauf eines Hauses sind nicht in jedem Fall gleich hoch. Es gibt jedoch einige Schwierigkeiten, die fast immer auftreten. Im Folgenden finden Sie Beispiele für zusätzliche Kosten, die vor oder während des Verkaufs eines Hauses entstehen können:

Um welche zusätzlichen Kosten es sich dabei handelt, wird in den folgenden Abschnitten erläutert:

  • Renovierungskosten
  • Kosten für die Beschaffung von Dokumenten
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Steuern
  • Maklerprovision
  • Notargebühren

Renovierungskosten:

Jede Immobilie birgt Probleme in sich. Vor allem Immobilien, die seit vielen Jahren oder Jahrzehnten im Besitz des Eigentümers sind, können Abnutzungserscheinungen aufweisen.

Das kann von der Farbe an den Wänden über die Dämmung der Wände bis hin zum Zustand des Dachstuhls alles betreffen. Kleine und große Reparaturen können sich also lohnen, bevor das Haus verkauft wird. Denn auch wenn diese zunächst Kosten verursachen, wird ein Haus ohne gravierende Mängel in der Regel zu einem höheren Preis verkauft. Ob sich eine Hausmodernisierung lohnt, sollte natürlich individuell entschieden werden.

Kosten für die Beschaffung von Dokumenten

Für einen rechtsverbindlichen Hausverkauf müssen zahlreiche Dokumente ausgefüllt werden. Ein Auszug aus dem Grundbuch, ein Energieausweis oder ein Gefahrengutachten sind Beispiele dafür. Es kann sein, dass die Beantragung dieser Dokumente Sie mehr Geld kostet. Ein neuer Energieausweis zum Beispiel kann zwischen 50 und 500 Euro kosten, je nachdem, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis verlangt wird. Für andere Dokumente verlangen die Behörden oft eine Gebühr. Diese Dokumente nicht zu besorgen, kann für einen Hausverkäufer jedoch weitaus teurer werden, als sie zu beantragen: Ein fehlender Energieausweis kann beispielsweise ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. In unserer Übersicht erklären wir Ihnen deshalb, welche Unterlagen Sie für den Verkauf Ihres Hauses benötigen.

Vorfälligkeitsentschädigung:

Wird das Haus vor Ablauf der Zinsbindungsfrist des Immobilienfinanzierungsdarlehens verkauft, fallen zusätzliche Kosten an. Diese Vorfälligkeitsentschädigung fällt jedoch nur an, wenn der Verkauf vor Ablauf der zehnjährigen Laufzeit erfolgt. Keine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn der Eigentümer seine Immobilie nach Ablauf der zehnjährigen Darlehenslaufzeit veräußert. In diesem Fall kann er den Darlehensvertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen und muss nur den Restbetrag und die Zinsen zum Fälligkeitstermin zahlen – nicht aber die zusätzlichen Kosten für die vorzeitige Beendigung des Vertrages.

Steuern:

Wenn ein Haus verkauft wird, müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Steuern zahlen. Einige sind obligatorisch, andere können unter bestimmten Umständen entfallen. Die Grunderwerbssteuer beispielsweise muss immer vom Käufer gezahlt werden. Für den Verkäufer kann der Verkauf des Hauses Kosten in Form von Einkommensteuer, Spekulationssteuer oder Erbschaftssteuer verursachen. Dies hängt jedoch davon ab, wie lange die Immobilie in Privatbesitz war und ob sie vom Eigentümer selbst oder von einem Dritten genutzt wird, wie im Falle einer Vermietung.

Maklerprovision:

Einen Immobilienmakler mit dem Verkauf eines Hauses zu beauftragen, kostet Geld. Die sogenannte Maklerprovision wurde bisher in Deutschland unterschiedlich gehandhabt: In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Hessen oder Berlin, wird sie nur dem Käufer in Rechnung gestellt, in anderen hingegen beiden Parteien. Das Bundeskabinett hat für 2020 eine bundesweite Reform der Maklerprovision beschlossen, bei der sich Käufer und Verkäufer die Kosten künftig gleichmäßig aufteilen werden. Für Hausverkäufer ist es ratsam, einen Makler zu beauftragen. Denn ein professioneller Immobilienmakler kann aufgrund seiner unvoreingenommenen Sicht auf das zu bewerbende Objekt und seiner langjährigen Erfahrung eine faire Bewertung vornehmen. Dies wirkt sich oft günstig auf den endgültigen Angebotspreis aus. Er kümmert sich auch um einen professionellen Marketingplan, organisiert Besichtigungen und alle relevanten Unterlagen und führt nicht zuletzt professionelle Verhandlungen mit potenziellen Käufern. Der Verkauf eines Hauses über einen Immobilienmakler hat viele Vorteile, unter anderem einen höheren Endverkaufspreis und deutlich weniger Aufwand für den Eigentümer.

Notargebühren:

Auch die Kosten für den Notarvertrag gehören zu den unvermeidlichen Ausgaben beim Verkauf eines Hauses. Normalerweise ist jedoch der Käufer für diese Kosten verantwortlich, die sich auf mehrere tausend Euro belaufen können. Es ist jedoch möglich, dass auch der Hausverkäufer für die Notargebühren aufkommen muss. Aus rechtlicher Sicht muss der Notar von beiden Vertragsparteien bezahlt werden. Ist beispielsweise der Käufer zahlungsunfähig, muss der Verkäufer für alle Notargebühren aufkommen. Da es jedoch die Aufgabe eines Immobilienmaklers ist, die Liquidität eines Käufers zu beurteilen, sind Verkäufer, die über einen Makler verkaufen, in der Regel auf der sicheren Seite.

Wie bereits erwähnt, sind mit dem Verkauf eines Hauses eine Reihe von Kosten verbunden. Für einige davon ist der Verkäufer verantwortlich, für andere der Käufer. Es gibt auch Kosten wie die Maklergebühr, die von beiden Parteien gleichermaßen getragen werden müssen. Im Folgenden haben wir die spezifischen Dinge für Käufer und Verkäufer zusammengefasst.

Beim Verkauf einer Immobilie fallen für den Verkäufer häufig folgende Kosten an:

  • Kosten für die Renovierung
  • Kosten für die Beschaffung von Papieren
  • Steuern – ein steuerfreier Verkauf ist denkbar.
  • Vorfälligkeitsentschädigung – in einigen Fällen wird auf diese Entschädigung verzichtet.
  • Seit 2020 ist die Maklerprovision auf maximal 50 % der Gesamtprovision begrenzt.

Der Verkauf eines Hauses ist mit keinerlei Kosten verbunden, weder für den Käufer noch für den Verkäufer. Viele Kosten, wie z. B. die Steuern, können jedoch durch Maßnahmen zur Erhöhung des Verkaufspreises reduziert oder relativiert werden. Unsere sachkundigen Immobilienexperten unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe und beraten Sie, damit Ihr Verkauf nicht nur möglichst stressfrei, sondern auch möglichst kosteneffizient verläuft.