UPDATE: Der Berliner Mietendeckel wurde mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 15. April 2021 für ungültig erklärt.
Alles zur aktuellen Entwicklung finden Sie hier.
Seit dem 23. Februar 2020 gilt in Berlin das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln), der sogenannte Mietendeckel.
Unser Mietendeckelrechner liefert Ihnen aber auf Basis der Gesetzesvorgaben erste Anhaltspunkte, welche Obergrenzen für Ihre vermieteten Wohnungen gelten, sowie ob und auf welchen Betrag die Mieten zum Ende des Jahres gegebenenfalls abgesenkt werden müssen.
Noch liegt die laut Gesetz zu erlassende Wohnlagenkarte, nach der sich die Wohnlage (einfach, mittel, gut) richten soll, nicht vor. Laut der Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung zum Mietendeckel kann die Wohnlage bis auf Weiteres anhand des Adressverzeichnisses zum Mietspiegel 2019 bestimmt werden.
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