Mietpreisbremse
Wohnraum in Deutschland soll bezahlbar bleiben – auf dieser Forderung basiert die auf Bundesebene beschlossene Mietpreisbremse. Das Gesetz zur Mietpreisbremse kann von den Ländern dort angewandt werden, wo es sich um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt.
Viele Vermieter stellen sich die Frage, ob ihre Region davon betroffen ist und welche Maßnahmen in welcher Form nach dem Gesetz nun noch zulässig sind. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Neuregelungen einmal kurz für Sie zusammen.
Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Mietpreisbremse hat zu Verunsicherung auf der Vermieterseite geführt. Grundsätzlich hat dieses Gesetz jedoch keinen Einfluss auf die übrigen Regelungen des Mietrechts. Die Mieterhöhung in Mehrfamilienhäusern ist beispielsweise weiterhin durch eine Anpassung an den Mietspiegel sowie bei Mieterwechseln möglich.
Investitionen in eine leerstehende Wohnung können weiterhin mit einer Mietsteigerung gekoppelt sein. Die Mieten bei bestehenden Verträgen stiegen in den vergangenen Jahren deutlich weniger als angenommen. Auch bei den Mietpreisen für die Neu- und Wiedervermietung von Wohnungen ist lediglich ein moderater Anstieg zu beobachten.
In jedem dieser Fälle greift die derzeit auf fünf Jahre befristete Mietpreisbremse, nach der die Miete maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dies gilt auch für die Staffelmietverträge und Indexmietverträge.
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel anhand des aktuellen Mietspiegels bestimmt; daneben werden auch Sachverständigengutachten, die Entgelte von drei Vergleichswohnungen sowie Mietdatenbanken zugrunde gelegt.
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Aufgrund von Modernisierung und
Betriebskostenerhöhung
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Seit dem 1. Januar 2019 hat sich die Mietpreisbremse verschärft. Vermieter sind seitdem unaufgefordert und schriftlich verpflichtet offen zu legen, wie hoch die Miete des Vormieters einer Wohnung war. Dies gilt bei allen Vermietungen, bei denen die verlangte Miete 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies soll dem Mieter erleichtern, eine zu hoch angesetzte Miete zu rügen.
RATGEBER INVESTMENT